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Versicherungen

Sozialversicherung

Jeder Arbeitnehmer ist in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Das heißt, dass ein Arbeiter in Deutschland von seinem monatlichen Lohn Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muss. Diese setzen sich aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung zusammen. Die Sozialversicherung greift, wenn ein Arbeiter krank wird, pflegebedürftig wird oder das Rentenalter erreicht hat.

Die Meldungen erfolgen immer über die Sozialversicherungsnummer.

Diese wird einmalig bei Beginn der ersten Arbeitsstelle in Deutschland vom Arbeitgeber beantragt und bleibt ein Leben lang bestehen, auch wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsstelle wechselt.

·         Arbeitslosenversicherung 

Die Arbeitslosenversicherung muss mindestens 12 Monate bedient werden, um bei Nichtbeschäftigung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten.

·         Krankenversicherung

Die Krankenversicherung deckt die Arzt- und Behandlungskosten im Falle einer Erkrankung, Mutterschaft oder bei Arbeitsunfällen.

·         Weitere Versicherungen 

Es gibt noch viele weitere Versicherungen, die im Alltag nützlich sein können, daher möchten wir Ihnen dahingehend einen kleinen Überblick verschaffen.

Neben der Sozialversicherung kann man sich in Deutschland auch gegen Unfälle in der Freizeit versichern lassen. Diese Versicherung muss man zusätzlich abschließen und gilt auch ohne Beschäftigungsverhältnis.

Eine Haftpflichtversicherung greift, wenn man einen Schaden bei einer dritten Person verursacht hat.

Die Rechtschutzversicherung greift, wenn man einen Rechtsstreit führen muss und deckt unter anderem einen Teil der möglichen Anwaltskosten.

Die genannten Versicherungen (außer die Sozialversicherung) müssen privat abgeschlossen werden, unabhängig vom Arbeitgeber. Die Kosten für die Beiträge müssen von der Person, welche den Vertrag abgeschlossen hat, getragen werden. Arbeitgeber übernehmen die Kosten für die genannten Versicherungen nicht.