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Personalagentur

Arbeitsverträge und Fristen

In Deutschland gibt es viele Dienstleister, die für ihr oder ein anderes Unternehmen Personal suchen, dieses bei sich einstellen und bezahlen. Die Arbeitsleistung erfolgt dann beim jeweiligen Unternehmen.

In der Regel wird von vielen Dienstleister ein Tarifvertrag angewandt. Im entsprechenden Tarifvertrag ist unter anderem die Arbeitszeit, das Einkommen, das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld geregelt.

Die Bundesrepublik Deutschland war in den Jahren von 1949 bis 1990 in Ost und West unterteilt, auch über 30 Jahre später sind die Entgelte nach wie vor unterschiedlich zwischen den einzelnen Regionen und Bundesländern.

Aufgrund dieser Tatsache kommt es, je nach Region, zu tariflichen Schwankungen und die Löhne können sich unterscheiden. Allerdings haben sich in den letzten Jahren die Tarife zwischen den Regionen immer mehr angenähert.

Manche Arbeitgeber wenden keinen Tarifvertrag an und bieten den gesetzlichen Mindestlohn von 9,35€. Dieser muss immer mindestens gezahlt werden. Bei Dienstleistern die einen Tarifvertrag anwenden, liegt die Mindesteingruppierung deutlich höher und schwankt zwischen 10,10 € (OST ab 01.10.20) und 10,15 € (West). Wenn der Arbeiter bestimmte Qualifikationen (z.B. einen Gabelstaplerführerschein, Ausbildung als Elektriker, etc.) mitbringt, steigt der Lohn auf z.B. ab 10,98 € (OST) und ab 11,38 € (West). Je höher die Qualifikation desto höher ist am Ende das Einkommen.

Die Tarifverträge sehen Urlaubs- und Weihnachtsgelder (je 150 € in den ersten beiden Jahren - nach diesem Zeitraum steigend) vor. Des Weiteren verwenden die meisten Arbeitgeber Arbeitszeitkonten. Für jeden Arbeiter werden Arbeitszeitkonten eingerichtet, in dieses werden die geleisteten Stunden übertragen, selbstverständlich auch die Stunden die mehrgearbeitet werden. Somit hat man zum Beispiel bei einem Vollzeitvertrag über 35 Wochenarbeitsstunden, sofern in der entsprechenden Woche aber 40 Stunden gearbeitet wurden, 5 Stunden die im Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Diese sogenannten Überstunden können dann entweder später in Gut-Tage umgewandelt werden, das heißt man kann einen Tag zusätzlich frei nehmen oder die mehrgeleisteten Stunden werden als Überstunden vergütet, dies ist allerdings abhängig von den Regelungen des jeweiligen Arbeitgebers. Vertraglich kann man aber das Arbeitszeitkonto reduzieren (dass nur 35, 70 oder 100 Stunden angespart werden) oder es gänzlich streichen.

Darüber hinaus gibt es in Deutschland unterschiedliche Kündigungsfristen. Sollte einem der Job nicht gefallen, ist es selbstverständlich nicht möglich einfach nach Hause zu fahren. Zuerst muss beim Arbeitgeber eine schriftliche Kündigung eingereicht werden, eine mündliche Kündigung entbindet die jeweilige Person nicht aus dem Arbeitsverhältnis. Die Kündigungsfristen sind im Arbeitsvertrag oder im jeweiligen Tarifvertrag enthalten und sind gesetzlich geregelt. In den meisten Fällen hat man als Arbeitnehmer in den ersten 4 Wochen 2 Tage Kündigungsfrist, ab dem 2. Monat sind es 2 Wochen und nach der Probezeit, welche in der Regel in Deutschland 6 Monate beträgt, hat man 4 Wochen Kündigungsfrist, jeweils zum 15. oder  zum Ende eines Monats.